Sanierung
Wenn die Zustands- und Funktionsprüfung ergeben hat, dass die private Abwasseranlage schadhaft ist, so ist vielfach eine Sanierung erforderlich. Als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsnotwendigkeit und Zeitpunkt hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) einen Bildreferenzkatalog herausgegeben.
Zusätzlich finden Sie hier ein Faltblatt, in dem die einzelnen Sanierungsverfahren erläutert werden.
Sanierungsbedarf
Welche Schäden können in den Leitungen und Schächten auftreten?
Typische Leitungsschäden sind:
- Risse
- Rohrbruch
- Wurzeleinwuchs
- Lageabweichung
- Schadhaft oder unsachgemäß eingebaute Rohrverbindungen
- Abflusshindernisse
- Verformung oder Deformation
- Korrosion
Typische Schadensbilder finden Sie hier.
Welche Auswirkungen haben undichte Grundstücksentwässerungsleitungen?
Undichte Grundstücksentwässerungsleitungen können negative Folgen für den Hausbewohner, den Gebührenzahler und die Umwelt haben.
Auswirkungen für die Hausbewohner
In vielen Fällen führen die Schäden in den privaten Abwasserleitungen zu Undichtigkeiten. Diese können durch Bodeneinspülungen zu einer Hohlraumbildung im Bereich der Leitungszone führen, verbunden mit Setzungen und Einstürzen. Auch Gebäudevernässung ist möglich. Außerdem können durch das Eindringen mineralischer Bodenpartikel in Verbindung mit den organischen Abwasserinhaltsstoffen in den Leitungen verfestigte Ablagerungen verursacht werden, die zu Verstopfungen führen können. Auch der Einwuchs von Wurzeln wird begünstigt. Die Schäden können also auch die Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerung beeinträchtigen – mit zeit- und kostenaufwändigen Folgen wie z.B. Rückstau in den Keller.
Auswirkungen auf die Gebühren
Das gesamte Entwässerungssystem bestehend aus Kanälen, Regenüberläufen, Pumpwerken und Kläranlagen ist für die Schmutz- und Regenwassermengen ausgelegt, die ordnungsgemäß eingeleitet werden. Abwassermengen, die darüber hinaus in das System gelangen – das sogenannte Fremdwasser - führen zu einer zusätzlichen Belastung und können zu höheren Betriebskosten (z.B. größere Pumpenleistungen, mehr Wartungsaufwand) und Investitionskosten (z.B. größere Kläranlagen und Kanalnetze) führen, was zu höheren Abwassergebühren führen kann.
Auswirkungen auf die Umwelt
Liegen die defekten Leitungen oberhalb des Grundwasserspiegels, so kann Abwasser in das umgebende Erdreich und das Grundwasser gelangen (Exfiltration).
Liegen die Leitungen z.B. bei starken Regenfällen und hohen Grundwasserständen im Grundwasserbereich, so kann Grundwasser in die defekten Abwasserleitungen gelangen (Infiltration von sogenanntem Fremdwasser). Das sogenannte „Fremdwasser“, das in undichte Abwasserkanäle eindringt, kann das Volumen des Schmutzwassers um ein Mehrfaches übersteigen. Undichte Kanäle und Grundstücksentwässerungsleitungen deren eigentliche Aufgabe es ist, behandlungsbedürftiges Abwasser zur Kläranlage zu leiten, wirken damit wie eine Drainage.
Die Auswirkungen zeigen sich in vielen Facetten. Die Verdünnung des Abwassers verringert die Abbauleistung der Kläranlage und Schadstoffe können vermehrt in die Gewässer gelangen. Die zusätzliche hydraulische Belastung der Kläranlage mit den unnötigen Wassermengen wirkt sich auch auf die Energie- und Kosteneffizienz der Kläranlage aus, da beispielsweise Pumpen und Hebewerke stärker ausgelastet werden. Auch Entlastungsbauwerke wie Regenbecken, welche bei Starkregenereignissen Abwasser vor der Reinigung in der Kläranlage in gewissem Umfang puffern können, werden durch Fremdwasser zusätzlich belastet. Sie füllen sich schneller und müssen das Abwasser häufiger wegen Überlastung in die Gewässer ableiten. Auch dadurch gelangt unbehandeltes Schmutzwasser in die Gewässer.
In Extremfällen können Undichtigkeiten und die damit verbundene Dränagewirkung darüber hinaus zu einer Grundwasserabsenkung führen. Die Grundwasserabsenkung kann dann zu Bodensetzungen mit Schäden an der Bebauung führen (z.B. Risse am Gebäude).
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Sanierungsverfahren
Überblick über Sanierungsverfahren
Hier finden Sie ein Faltblatt, in dem die Sanierungsverfahren erläutert werden.
Erneuerung in offener Bauweise
Eine Möglichkeit zur Sanierung ist, die defekten Leitungen durch neue Leitungen zu ersetzen. Außerhalb des Gebäudes werden hierbei die Leitungen im offenen Rohrgraben neu verlegt. Das bedingt den Aufbruch der Oberflächen z.B. im Vorgarten oder in einer Garageneinfahrt.
Leitungsschäden unterhalb der Bodenplatte oder des Kellers sind schwer zugänglich. In diesen Fällen bietet sich häufig eine Neuverlegung durch abgehängte Leitungen unter der Kellerdecke oder entlang der Kellerwände an. Die alten Leitungen werden außer Betrieb genommen und verdämmt. Hierbei ist zu beachten, dass der Abfluss aus tieferliegenden Entwässerungsgegenständen (Bodeneinläufen, Duschen oder Waschmaschinen) über eine Hebeanlage in die neue Leitung gepumpt werden muss. Ein wesentlicher Vorteil der offen zugänglichen Leitungen ist die optimale Kontrolle. Für abgehängte Leitungen im Keller wird keine Zustands- und Funktionsprüfung verlangt.
Grabenlose, geschlossene Sanierung
Es gibt mehrere praxiserprobte Verfahren, mit denen die Zustands- und Funktionsfähigkeit einer Leitung wiederhergestellt werden kann, ohne Oberflächen aufbrechen zu müssen. Einzelschäden können häufig repariert werden, indem Kurzliner oder Innenmanschetten innerhalb des Rohres eingesetzt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Verfahren zur Anwendung kommen, bei dem das schadhafte Rohr mit dem Flutungsverfahren abgedichtet wird.
Wenn Art und Umfang der Schäden oder auch die örtlichen Randbedingungen diese Sanierungsverfahren nicht zulassen, so kann auch das Einziehen eines harzgetränkten Schlauchs (Schlauchliner) zielführend sein.
Schwere Schäden wie z.B. Rohrbruch sind durch diese Verfahren allerdings nicht mehr zu beheben. Aber auch in diesen Fällen kann eine grabenlose Sanierung durch Verlegung einer neuen Leitung z.B. durch Berstlining möglich sein.
1. Kurzliner
Beim Kurzliner-Verfahren wird ein mit Harz getränktes Gewebe mit Hilfe eines Packers (eine Art Gummiblase, die aufgeweitet wird) an der zu reparierenden Schadensstelle positioniert. Anschließend wird der Packer mit Luft gefüllt. Dadurch wird das getränkte Gewebe an die Rohrwandung gepresst, so dass überschüssiges Harz in die Schadensstelle hinein gepresst und eine dauerhafte Abdichtung hergestellt wird. Das Gewebe muss eine feste Klebeverbindung mit der bestehenden, alten Rohrwandung eingehen.
2. Innenmanschetten
Im beschädigten Bereich der Leitung wird eine Stahlmanschette mechanisch verspannt. Die Abdichtung erfolgt i.d.R. durch eine außenliegende Dichtung z.B. aus elastischem Kunststoff (Elastomer). Die Manschette wird ferngesteuert unter Beobachtung einer Kanalfernsehanlage positioniert. Voraussetzung für dieses Verfahren ist ein gut zugänglicher und großer Revisionsschacht und ein gerader Leitungsverlauf mit mindestens 150 mm Durchmesser.
3. Flutungsverfahren
Beim Flutungsverfahren wird der zu sanierende Leitungsabschnitt zunächst mit Blasen abgesperrt. Dann wird in zwei Arbeitsschritten das Rohr nacheinander mit zwei Silikatgel-Komponenten komplett befüllt und danach wieder abgesaugt. Die beiden Dichtungsmaterialien sammeln sich in Poren und Hohlräumen rund um das Rohr, reagieren dort miteinander und bilden eine feste, wasserdichte Masse, die die Schadensstelle abdichtet. So lassen sich auch unzugängliche Leitungsbereiche schnell sanieren. Allerdings müssen geeignete Bodenverhältnisse vorliegen, die vorab über eine Voruntersuchung abzuklären sind.
4. Schlauchlinerverfahren
Beim Schlauchlinerverfahren wird ein mit Kunstharz getränkter Schlauch aus Polyesterfaser oder Nadelfilz mit Luft- oder Wasserdruck so in die Leitung eingestülpt und aufgeweitet, dass er an der Rohrwand überall dicht und weitestgehend faltenfrei anliegt. Das Harz härtet innerhalb weniger Stunden aus und bildet in der alten Leitung ein neues Rohr. Bögen und Verzweigungen können die Einsatzmöglichkeiten dieses Verfahrens einschränken. Zuläufe, die durch den Liner verschlossen wurden, müssen nach der Sanierung durch einen Fräsroboter wieder geöffnet werden.
Das Institut für Unterirdische Infrastruktur – IKT hat im Frühjahr 2010 im Auftrag des MKULNV einen vergleichenden Warentest zu Hausanschlusslinern durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Sanierung schadhafter Hausanschlussleitungen mit dem Schlauchlinerverfahren auch bei schwierigen Verhältnissen funktioniert. An dem Warentest beteiligten sich 4 Verfahrensanbieter mit 7 Produkten. Die Ergebnisse im Überblick finden Sie hier. Den ausführlichen Abschlussbericht zum IKT-Warentest „Hausanschlussliner“ gibt es hier zum kostenlosen Download.
5. Berstlining
Neuartige Bauverfahren erlauben auch eine "grabenlose Neuverlegung" von Leitungen, ohne Beschädigung der Geländeoberfläche. Beim Berstlining-Verfahren wird die alte Leitung mechanisch zerbrochen und ins Erdreich verdrängt; zugleich zieht man im selben Arbeitsgang eine neue Kunststoff-Rohrleitung ein. Zum Einsatz des Berstlining sind zwei Baugruben als Start und Ziel der Montagestrecke erforderlich.
Welche Sanierungsverfahren sind zu wählen?
Welches Sanierungsverfahren im Einzelfall unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten am besten geeignet ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. So stellt sich z.B. häufig in der Praxis heraus, dass nur eine Kombination aus verschiedenen Sanierungsverfahren zu einem optimalen Ergebnis führt. Bei der Verfahrensauswahl sind viele Aspekte zu berücksichtigen, z.B.:
- Lage des Schadens (z.B. unter der Bodenplatte)
- Schadensart und –umfang
- Leitungsverlauf
- Anzahl und Krümmungsgrad der Bögen
- Nennweite und Werkstoff der Leitung
- Zugänglichkeit
- Grundwasserstand
- Bodenart
- Alter der Leitung
- Möglichkeit zur Stilllegung von Entwässerungsgegenständen
Bei örtlich begrenzten Einzelschäden werden häufig grabenlose Reparaturverfahren (z.B. Kurzliner) eingesetzt.
Sofern in der Leitung viele Einzelschäden vorhanden sind und die Leitung kaum zugänglich ist (z.B. unter der Bodenplatte oder versiegelten Flächen, im öffentlichen Verkehrsraum, große Verlegetiefen), wird häufig auf die grabenlose Renovierung zurückgegriffen (z.B. Schlauchliner).
Wenn die Schadensbilder kein grabenloses Verfahren zulassen (z.B. bei Rohrbruch) oder die örtlichen Randbedingungen günstig sind (z.B. geringe Verlegetiefen, nicht versiegelte Flächen), wird bevorzugt die Erneuerung eingesetzt. Hier ist oft auch ein Anteil an Eigenleistung möglich.
Einen Überblick über die Vor- und Nachteile der einzelnen Sanierungsverfahren finden Sie hier.
Unterstützung bei der schwierigen Entscheidung über ein geeignetes Sanierungskonzept können Sie bei der Stadt bzw. Gemeinde erhalten.
Wer kann die Sanierung durchführen?
Für die Sanierung sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden. Hilfestellung erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Es ist bei der Beauftragung unbedingt darauf zu achten, dass das zur Ausführung kommende Sanierungsverfahren die bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) hat. Dieses Zulassungsverfahren beinhaltet umfangreiche Produktprüfungen und garantiert dem Verbraucher verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.
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Sanierungskosten
Was kostet die Sanierung?
Die Kosten für eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen hängen sehr stark von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Den bisherigen Erfahrungswerten nach können die Gesamtkosten einer Sanierung zwischen 1000 und 7000 € pro Grundstück liegen oder - auf die Leitungslänge bezogen - bei 250 bis 500 €/m. Im Einzelfall können auch höhere Kosten entstehen. Von besonderem Einfluss auf die Kosten sind:
- Baulicher und betrieblicher Zustand der zu sanierenden Leitung, insbesondere Art, Umfang und Lage der Schäden (z.B. unter der Bodenplatte, Straße, Gehweg) sowie Betriebsstörungen und fehlende hydraulische Reserven
- Tiefenlage, Länge, Verzweigungsgrad, Nennweiten (DN) und Werkstoff der Leitungen bzw. der Abwasseranlage sowie Anzahl und Krümmungsgrad der Bögen
- Erschwernisse, wie ungünstige Platzverhältnisse und schwierige Zugänglichkeiten für Sanierungen sowie hoher Grundwasserstand und ungünstige Bodenarten
- Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. Schaffung von Zugängen, Pflaster- oder Fliesenarbeiten, Stilllegung von Entwässerungsgegenständen, Umklemmen einer Dränageleitung
- Gewählte Sanierungsverfahren (Erneuerung, Renovierung, Reparatur)
In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Beauftragung einer Sanierung Zeit zu nehmen und mehrere Angebote einzuholen, die miteinander vergleichbar sind. Bevor Sie eine Sanierungsentscheidung treffen oder einen Auftrag erteilen, können Sie sich von Ihrem städtischen Abwasserbetrieb unabhängig und kostenfrei beraten lassen! Dort erfahren Sie auch, ob Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich geplant sind, die Sie mit Ihren Maßnahmen koordinieren können.
Wie können Kosten bei der Sanierung gespart werden?
Es gibt zusätzlich zu den bei der Zustands- und Funktionsprüfung aufgeführten Überlegungen verschiedene Ansätze, um Kosten für die Sanierung einzusparen, insbesondere:
- ein gut durchdachtes Sanierungskonzept - Hilfestellung durch die Stadt oder Gemeinde suchen! Dort gibt es kostenfreie Beratungsangebote.
- falls möglich: Abhängen von Leitungen unter der Kellerdecke, statt aufwändige Sanierung der Grundleitungen unter den Fundamenten (ggf. sind Eigenleistungen möglich).
- Rückstauschutz und Hydraulik prüfen! Bei der Sanierung ist eine Gesamtbetrachtung des Entwässerungssystems sinnvoll und kann Kosten sparen. So sollten auch der Rückstauschutz, die Hydraulik und der Umgang mit Regenwasser geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
- Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise und gute Qualität zu erzielen.
- Vorbereitung der Maßnahmen, z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen und Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück.
- Prüfung des Versicherungsschutzes. Vor einer Sanierung sollte geklärt werden, welche Schadensfälle an den Abwasserleitungen durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt sind.
- Abstimmung der Sanierungsarbeiten mit sowieso geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus (z.B. Pflasterarbeiten im Hof oder in der Einfahrt).
- Sanierungsplanung und Bauüberwachung bei Bedarf durch Sachverständige (z.B. Ingenieurbüro oder Berater Grundstücksentwässerung)!
- Rechnung erst bezahlen nach abschließender Prüfung! Nach der Sanierung ist immer eine Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich. Erst nach Übergabe der Prüfbescheinigung, in der der Erfolg der Sanierung bestätigt wurde, ist die Rechnung für die Sanierung zu begleichen!
Darüber hinaus gilt: Private Grundstückseigentümer können einen Teil der Sanierungskosten, insbesondere die Handwerkerleistungen, unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ steuerlich absetzen. Die Verbraucherzentrale NRW berät Sie auch in diesen Fragen, siehe Seite 15 in der Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.
Wo finde ich unterstützende finanzielle Fördermöglichkeiten?
Die zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde können Ihnen über eventuelle Fördermöglichkeiten Auskunft geben. So kann für die Sanierung von privaten Abwasserleitungen und Schächten ein zinsgünstiges Darlehen für die private Kanalsanierungsmaßnahme im Rahmen des Förderprogramms des Umweltministeriums „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA-Broschüre, siehe dort Förderbereich 5.5) beantragt werden. Der Zinszuschuss kann nur gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der NRW.BANK mit der Sanierung noch nicht begonnen wurde.
In besonderen Einzelfällen, wenn Ihre Stadt oder Gemeinde für einen abgegrenzten Teil des Stadtgebietes ein spezielles Sanierungsprogramm für ein Fremdwasserschwerpunktgebiet ausgearbeitet hat, kann auch hier ein Zuschuss gewährt werden. Dies ist allerdings nur dort möglich, wo sehr viel Grund-, Quell- und Dränagewasser unerlaubt in die Kanalisation eindringt und dadurch besondere Probleme verursacht werden. Diese Fördermittel stehen deswegen nur in sogenannten „ausgewiesenen Fremdwasserschwerpunktgebieten“ zur Verfügung und müssen über die Gemeinde beantragt werden. Auskunft hierzu kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde geben.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch in der ResA-Broschüre, siehe dort Förderbereich 5.3.
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